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   LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - L 11 KA 166/99   

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https://dejure.org/1999,8687
LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - L 11 KA 166/99 (https://dejure.org/1999,8687)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.12.1999 - L 11 KA 166/99 (https://dejure.org/1999,8687)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - L 11 KA 166/99 (https://dejure.org/1999,8687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die vertragsärztliche Tätigkeit; Verfssungsmäßigkeit des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung; Keine Verlängerung der vertragsärztlichen Zulassung nach Vollendung des 68. Lebensjahres

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - L 11 KA 166/99
    Das Bundesverfassungsgericht habe in seinen Beschlüssen vom 31.03.1998 ( 1 BvR 2167/93 und 2198/93) die Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze von 68 Jahren bejaht.

    Das haben das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 31.03.1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17) und das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25.11.1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) entschieden.

    Die sachliche Begründung für diese Differenzierung liegt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 31.03.1998 (aaO) darin, daß eine Zeitspanne von 20 Jahren in der Regel ausreicht, um getätigte Investitionen zu erwirtschaften und eine angemessene Alterssicherung aufzubauen.

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 4/98 R

    Rechtsstreit - Bestehen - Zulassungsstatus - Zuständigkeit - Zulassungsgremien -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 01.12.1999 - L 11 KA 166/99
    Das haben das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 31.03.1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 17) und das Bundessozialgericht mit Urteil vom 25.11.1998 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 18) entschieden.

    Das gilt auch für die Höchstaltersgrenze von 68 Jahren für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 18).

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